Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und Hospiz-Pflegeberatung
Ansprechpartner

Beate Lahrmann
Leitende Koordinatorin
- Telefon: 0541 / 350 55 26
- Telefax: 0541 / 350 55 95
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Martina Hensel
Stellvertretende Koordinatorin
- Telefon: 0541 / 350 55 26
- Telefax: 0541 / 350 55 95
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Nina Dück
Koordinatorin
- Telefon: 0541 / 350 55 26
- Telefax: 0541 / 350 55 95
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Stefani Hellweg
Koordinatorin
- Telefon: 0541 / 350 55 26
- Telefax: 0541 / 350 55 95
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Eva Maria Reimann-Lehmann
Koordinatorin
- Telefon: 0541 / 350 55 26
- Telefax: 0541 / 350 55 95
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Elisabeth Weber
Koordinatorin
- Telefon: 0541 / 350 55 26
- Telefax: 0541 / 350 55 95
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Anke Wißkirchen
Koordinatorin
- Telefon: 0541 / 350 55 26
- Telefax: 0541 / 350 55 95
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Informationsbesuche sind nach Vereinbarung kurzfristig möglich.
Wir über uns

Organisationsstruktur
Mit der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung und der Hospiz-Pflegeberatung stehen zwei Dienste zur Verfügung, die den betroffenen Menschen beratend und helfend, insbesondere in Krisensituationen, zur Seite stehen. Fachkundig, kostenlos und unverbindlich.
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV):
Die SAPV Versorgung kann in Anspruch genommen werden bei Vorliegen einer schweren Erkrankung mit vielschichtiger Symptomatik und häufigen Krisensituationen. Die Inanspruchnahme dieses Dienstes kann, nach Bewilligung, mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Hospiz-Pflegeberatung (HP):
Die HP Versorgung kann in Anspruch genommen werden bei Vorliegen einer schweren Erkrankung, die ohne Krisensituation oder großen Aufwand gut handhabbar ist – jedoch ein Beratungs- / Unterstützungsbedarf besteht. Die Finanzierung dieses Dienstes erfolgt ausschließlich über Spenden, für den Betroffenen entstehen keine Kosten.
- Beide Formen können sowohl häuslich stattfinden als auch in Einrichtungen der Alten- und der Behindertenhilfe.
- Das Kernteam ist jeweils gleich. Es besteht aus sechs Palliative-Care-Pflege- sowie zwei Bürokräften.
- Bei der SAPV können bei Bedarf je neun kooperierende Palliativmediziner und Pflegedienste, zwei Seelsorger und eine Apothekerin hinzugezogen werden.
- Eine 24-Stunden-Rufbereitschaft an 365 Tagen im Jahr wird sowohl für die SAPV als auch für die AAPV angeboten.
- Der Aufbau eines Netzwerkes und die Zusammenarbeit im multidisziplinären Team ist dabei unsere Kernaufgabe. Es besteht eine sehr enge Vernetzung zum Ambulanten Hospizdienst und zum Stationären Hospiz.
- Die Zusammenarbeit mit den Hausärzten, örtlichen Palliativstationen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und weiteren Dienstleistern ist ein weiterer Baustein der ambulanten Palliativversorgung.
- Über ein Softwareprogramm erfolgt die erforderliche Dokumentation, wobei sowohl die Palliativärzte und Pflegedienste, der Ambulante Hospizdienst und das Stationäre Hospiz Zugriff haben können.
- Unser Team versorgt die Stadt Osnabrück und wird auf Wunsch auch in den umliegenden Gemeinden tätig.
Die Betroffenen können jederzeit bei gesundheitlichen Verschlechterungen von der AAPV in die SAPV wechseln sowie bei Verbesserungen von der SAPV in die AAPV. In der Betreuung gibt es dann keine Veränderungen.

Erstkontakt
Der Erstkontakt erfolgt über das Telefon und kann von den Betroffenen, Angehörigen, Hausärzten, Pflegediensten, den Sozialdiensten aus den Krankenhäusern und weiteren Beteiligten erfolgen.
Im ersten Austausch kann mit den Erkrankten und ihren Angehörigen vieles besprochen werden. Dabei erfragt das Team gezielte Auskünfte, wie beispielsweise:
- Wie ist die häusliche Versorgung organisiert?
- Gibt es Fragen und Probleme bei der pflegerischen Versorgung?
- Werden kurzfristig Pflegehilfsmittel benötigt?
- Gibt es Fragen zum Umgang mit krankheitsbezogenen Beschwerden?
Wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen und kommen auf Wunsch zu einem Hausbesuch.

Finanzierung
Die Arbeit der Hospiz-Pflegeberatung finanziert sich durch Spenden. Für Betroffene und deren Angehörige ist dieses Angebot kostenlos und unverbindlich.
Sind die Voraussetzungen für die SAPV erfüllt, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen sowie in der Regel auch von den privaten Krankenkassen.
Die gesetzliche Grundlage der SAPV ist nach §37 b SGB V geregelt.

Medizinische Betreuung
Die Aufgabe unserer kooperierenden Palliativmediziner ist die Mit- und Weiterbehandlung in der palliativen Versorgung und die kollegiale Beratung für die Hausärzte, wobei diese immer unsere ersten Ansprechpartner bleiben.
Durch einen rotierenden Rufbereitschaftsmodus hat unser Team jederzeit die Möglichkeit, bei Bedarf für ärztliche Anordnungen und Entscheidungen auf einen Palliativarzt zurückzugreifen.

Hausbesuch
Eine erfahrene Palliative-Care-Pflegekraft klärt beim Hausbesuch gemeinsam mit den Betroffenen, inwieweit die häusliche Situation sichergestellt werden kann.
Manchmal erlangt ein schwer kranker Mensch schon durch kleine Veränderungen oder Ergänzungen in der Pflege mehr Wohlbefinden. Die Vermittlung eines Pflegebettes oder das unbürokratische Ausleihen von Hilfsmitteln kann ebenso eine Unterstützung sein, wie die praktische Anleitung in Handgriffen oder Medikamentenanwendungen.
Der Aufbau eines Netzwerkes und die Zusammenarbeit im multidisziplinären Team können bei Problemen und Krisensituationen vorbeugen sowie dazu beitragen, möglichst persönliche Vorstellungen umzusetzen.
Auf Wunsch werden regelmäßige Termine und eine Rufbereitschaft eingerichtet.

Qualitätssicherung
Der kollegiale Austausch, bedarfsgerechte multiprofessionelle Fallbesprechungen, interne Schulungen sowie Fort- und Weiterbildungen sind ein wichtiger Qualitätsstandard in der Hospiz- und Palliativversorgung. Daher trifft sich das gesamte SAPV-Team einmal im Quartal. Zusätzlich findet ein wöchentlicher Austausch gemeinsamer Klienten mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ambulanten Hospizdienst und dem Stationären Hospiz statt.
Durch das gemeinsame Dokumentationsprogramm erfolgt die gesetzliche Dokumentation, wobei sowohl die kooperierenden Palliativärzte und Pflegedienste, der Ambulante Hospizdienst, aber auch das Stationäre Hospiz Zugriff darauf haben können.
Die Sicherheit persönlicher Daten der zu begleitenden Menschen wird hierbei ausdrücklich gewahrt.