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Osnabrücker Hospiz e.V. / Geschäftsstelle

Zweck des 1994 gegründeten Vereins ist es, Menschen in ihrer letzten Lebensphase und deren Zugehörigen ambulante und/oder stationäre Unterstützung im Sinne der Hospizarbeit anzubieten.

Geschäftsstelle Osnabrücker Hospiz e.V.
Ansprechpartner

Ira Nolte

Ira Nolte

Leiterin der Geschäftsstelle / Kaufmännische Leitung

  • Telefon: 0541 / 350 55 0
  • Telefax: 0541 / 350 55 90
Petra Pieper

Petra Pieper

Stellv. Leiterin der Geschäftsstelle/ stellv. Kaufmännische Leitung

  • Telefon: 0541 / 350 55 0
  • Telefax: 0541 / 350 55 90
Kerstin Tiemann

Kerstin Tiemann

Kaufmännische Mitarbeiterin

  • Telefon: 0541 / 350 55 0
  • Telefax: 0541 / 350 55 90
Nicole Licher

Nicole Licher

Kaufmännische Mitarbeiterin

  • Telefon: 0541 / 350 55 0
  • Telefax: 0541 / 350 55 90
Elke Pommer

Elke Pommer

Kaufmännische Mitarbeiterin

  • Telefon: 0541 / 350 55 0
  • Telefax: 0541 / 350 55 90

Wir stehen gerne montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung zur Verfügung.





Ehrenamtliche Mitarbeiter

Wir werden regelmäßig von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tatkräftig unterstützt.

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„Alles geregelt…?“

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Hinter allen Diensten und Aktivitäten sowie dem Stationären Hospiz steht der Osnabrücker Hospiz e. V.

Am 11. Juli 1994 gründeten Osnabrücker Bürgerinnen und Bürger den Osnabrücker Hospiz e. V., um den Begriff „Hospiz“ mit Leben zu füllen. Die finanzielle Grundlage schuf die „Luise-Marie Mölk-Stiftung“ mit dem Ziel, ein stationäres Hospiz zu fördern.

Seitdem trägt der Verein mit über 2.000 Mitgliedern dazu bei, den Hospizgedanken in die Gesellschaft zu tragen.

Der Osnabrücker Hospizverein ist durch das Finanzamt Osnabrück Stadt als gemeinnützig anerkannt. Aufgrund der anerkannten Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit ist der Osnabrücker Hospizverein berechtigt, Spenden und Bußgelder sowie Erbschaften und Stiftungsgelder anzunehmen.

Die Gemeinnützigkeitsanerkennung wurde am 6. Dezember 2021 erneut erteilt und ist für drei Jahre gültig.

„Alles geregelt…?“

Sie haben es in der Hand, im Krankheitsfall und für Ihr Ableben Vorsorge zu treffen:

Mit einer Vollmacht, Patientenverfügung oder anderen Verfügungen und Niederschriften werden Ihren Angehörigen viele Entscheidungen erleichtert. Das gilt sowohl für einen plötzlichen Unfall, eine schwere Erkrankung wie auch für einen unerwarteten Tod. Hierbei kann es jeweils sehr erleichternd sein, genau zu wissen, was Sie in der Situation möchten oder nicht.

Es gibt viele Möglichkeiten, die verschiedenen Bereiche zu regeln:

1. Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung halten Sie die Wünsche hinsichtlich Ihrer Behandlung in der letzten Lebensphase fest.

2. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Sie erteilen einer Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht, damit diese die Dinge, die Sie nicht mehr selbst regeln können, für Sie übernehmen kann. Sie verhindern dadurch die Einrichtung einer Betreuung durch ein Gericht.

3. Testament, Vermächtnis, Einsetzen eines Nachlassverwalters usw.
Wenn Sie nicht möchten, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, sollten Sie ein Testament erstellen. Dieses können Sie eigenhändig handschriftlich verfassen oder in Form eines Testamentes zur Niederschrift bei einem Notar errichten. In einem Testament können Sie bestimmen, wer Ihr Erbe sein soll und/oder wem Sie ein Vermächtnis zukommen lassen.

4. Persönliche Regelungen für den Todesfall
Informieren Sie Ihre Hinterbliebenen über Ihre Wünsche zur Beerdigung, die Art der Bestattung sowie über weitere persönliche Anliegen.


Sorgen Sie frühzeitig vor! Gerne erhalten Sie von uns nähere Informationen dazu.
In unserer Mappe „Alles geregelt?“ finden Sie entsprechende Unterlagen, Formulare und Formulierungshilfen.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Öffentlichkeitsarbeit Ansprechpartner

Anja Hanke

Anja Hanke

Koordinatorin Öffentlichkeitsarbeit

  • Telefon: 0541 / 350 55 37
  • Telefax: 0541 / 350 55 90