„Assistierter Suizid –
Gibt es ein Ja oder Nein?“
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 mit seinem Urteil die Verfassungswidrigkeit des § 217 festgestellt und mit dem Persönlichkeitsrecht auf ein selbstbestimmtes Sterben begründet. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter, dem sogenannten Assistierten Suizid, zurückgreifen zu können. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass der Gesetzgeber das Recht hat, Rahmenbedingungen zur Durchführung eines Assistierten Suizids zu beschließen. Hierdurch würde das Selbstbestimmungsrecht aufrechterhalten, sorgt gleichzeitig für Orientierung und könnte möglichen Missbrauch vorbeugen.
Die unklare rechtliche Situation in Deutschland sowie fehlende und ausgewiesene Beratungsstellen verursachen eine hohe Unsicherheit und erfordern eine intensive persönliche sowie institutionelle Auseinandersetzung. Mit der Frage „Gibt es Ja oder Nein?“ möchten wir als Osnabrücker Hospiz, in Kooperation mit weiteren Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens, dem Thema „Assistierter Suizid eine Plattform für Diskussionen und Auseinandersetzungen bieten.
Wir werden uns dieser Thematik aus unterschiedlichen Blickwickeln widmen und anhand von Praxisbeispielen sowohl die hospizlich-palliative Begleitung am Lebensende als auch die Begleitung zum Assistierten Suizid aufzeigen.
Flyer mit der Programmübersicht