Durch die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts auf Verfassungswidrigkeit des § 217 kommt es in Hospizen und Einrichtungen mit palliativen Versorgungsauftrag vermehrt zu Begleitanfragen von Menschen nach Suizidassistenz.
Für Mitarbeitende und Ehrenamtliche, die sich in der hospizlich - palliativen Arbeit engagieren, ergibt sich daraus eine mögliche Diskrepanz.
So stellt die Begleitanfrage zum Assistierten Suizid auf dem ersten Blick doch ein Widerspruch zur originären Zielsetzung der Palliativ Care Arbeit dar.
Welcher Strukturen bedarf es in den Einrichtungen, um diesen Anfragen von Menschen zu begegnen?
Wie werden die Einrichtungen ihrer Fürsorgepflicht gerecht, um ihre Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen auf derartige Anfragen vorzubereiten?
Wie positionieren sich Einrichtungen in der Öffentlichkeit zum Umgang mit Anfragen von Menschen zur Begleitung zum Assistierten Suizid?
Dies und weitere Fragen möchten wir in der Fortbildung aufarbeiten, mögliche Lösungen vorstellen und gemeinsam neue Ideen entwickeln.
