Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 die Verfassungswidrigkeit des §217 festgestellt. Darin beruft sich das Gericht auf das Persönlichkeitsrecht, welches ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben einräumt. Dies bedeutet sich eigenständig das Leben nehmen zu dürfen und dabei die Hilfe Dritter beanspruchen zu können. Zur Umsetzung dieses Grundsatzurteils fehlen bisher Rahmenbedingungen, die von der Politik gesetzlich vorgegeben werden müssen und an denen sich die Gesundheitseinrichtungen orientieren. Wir möchten in dieser Veranstaltung über den Inhalt des §217 informieren, den aktuellen Stand der Entwicklungen darstellen und gleichzeitig aufzeigen, wie wir als Osnabrücker Hospiz mit dem „Recht auf Suizid“ offen, respektvoll und sensibel umgehen.
Anmeldung
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